Datum:
06. Juni 2015
Eintritt:
Zeit:
22:00
Info:
Hey Leute! Sowas gab es noch nie!
Mein CHEF meinte, „plan` mal ne RICHTIG-GEILE-MEGA SOMMERPARTY!“ OK, das sollte eigentlich kein Problem sein, zwar bin ich dann auch zwei Köpfe kürzer, wenn er das im Internet liest, aber was im Internet steht, muss auch durchgezogen werden!
BRINGT EURE EIGENEN GETRÄNKE MIT!
Ganz dick nochmals zum Mitschreiben: BRINGT EURE EIGENEN GETRÄNKE MIT!
Aber psssssst... unser Chef darf davon noch nichts wissen! Also ladet eure Freunde heimlich ein :D
★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★
BRINGT EURE EIGENEN GETRÄNKE MIT!
So viel Ihr tragen könnt & alles was Ihr wollt! *
★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★ ★
Becher, Eis & Chips gibt es gratis von uns!
Aus Sicherheitsgründen bleibt das Leergut (Glas oder Plastik - Pfandflaschen & Anbruch) im Metadrom! Wir wollen keine GLASPARTY beim Metadrom.
Gerne reservieren wir für dich und deine Freunde eine Bierzeltgarnitur – Bitte als Privatnachricht ans Metadrom – nur so lange der Vorrat reicht – Freihaltung nur bis 23 Uhr!
DRINK-SPECIAL!
★ Bring deine eigenen Getränke mit!
LECKEN SCHLUCKEN BEISSEN
★TEQUILA die ganze Nacht nur 50 Cent
GIVE IT TO ME
★ Heute laden die Jungs die Mädels ein!
Alle Männer dürfen oben beim DJ TANZEN und
gratis Prosecco verteilen.
SAFETY FIRST
★ Wir verteilen 500 Kondome!
∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞∞
Und nein, es ist KEIN Scherz!! Ihr dürft wirklich alle Getränke mitbringen!!!
Einlass ab 22 Uhr // 9,99 pro Person
Einlass ab 16 Jahren
Bitte nicht den Erziehungsauftrag vergessen! - Link: http://goo.gl/se08qz
* Wir weisen bei dieser Party ausdrücklich auf das Jugendschutzgesetz hin. Personen unter 18 Jahren dürfen nur Bier, Wein, Hugo oder Sekt sowie Softgetränke mit ins Metadrom nehmen und konsumieren! Unter 18 jährige können schon geöffnete Flaschen nicht mit ins Metadrom, da in den Softgetränkeflaschen schon branntweinhaltige Mischungen enthalten können.
Weitere Infos:
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Mein CHEF meinte, „plan` mal ne RICHTIG-GEILE-MEGA SOMMERPARTY!“ OK, das sollte eigentlich kein Problem sein, zwar bin ich dann auch zwei Köpfe kürzer, wenn er das im Internet liest, aber was im Internet steht, muss auch durchgezogen werden!
BRINGT EURE EIGENEN GETRÄNKE MIT!
Ganz dick nochmals zum Mitschreiben: BRINGT EURE EIGENEN GETRÄNKE MIT!
Aber psssssst... unser Chef darf davon noch nichts wissen! Also ladet eure Freunde heimlich ein :D
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BRINGT EURE EIGENEN GETRÄNKE MIT!
So viel Ihr tragen könnt & alles was Ihr wollt! *
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Becher, Eis & Chips gibt es gratis von uns!
Aus Sicherheitsgründen bleibt das Leergut (Glas oder Plastik - Pfandflaschen & Anbruch) im Metadrom! Wir wollen keine GLASPARTY beim Metadrom.
Gerne reservieren wir für dich und deine Freunde eine Bierzeltgarnitur – Bitte als Privatnachricht ans Metadrom – nur so lange der Vorrat reicht – Freihaltung nur bis 23 Uhr!
DRINK-SPECIAL!
★ Bring deine eigenen Getränke mit!
LECKEN SCHLUCKEN BEISSEN
★TEQUILA die ganze Nacht nur 50 Cent
GIVE IT TO ME
★ Heute laden die Jungs die Mädels ein!
Alle Männer dürfen oben beim DJ TANZEN und
gratis Prosecco verteilen.
SAFETY FIRST
★ Wir verteilen 500 Kondome!
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Und nein, es ist KEIN Scherz!! Ihr dürft wirklich alle Getränke mitbringen!!!
Einlass ab 22 Uhr // 9,99 pro Person
Einlass ab 16 Jahren
Bitte nicht den Erziehungsauftrag vergessen! - Link: http://goo.gl/se08qz
* Wir weisen bei dieser Party ausdrücklich auf das Jugendschutzgesetz hin. Personen unter 18 Jahren dürfen nur Bier, Wein, Hugo oder Sekt sowie Softgetränke mit ins Metadrom nehmen und konsumieren! Unter 18 jährige können schon geöffnete Flaschen nicht mit ins Metadrom, da in den Softgetränkeflaschen schon branntweinhaltige Mischungen enthalten können.
Weitere Infos:
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
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Cafe
Restaurant
Cafe, Bistro, Restaurant, Künstlerkneipe, Seniorencafe, Musikkneipe
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